Innenministerium legt Eintragungswoche fest: 1. bis 8. Oktober
Mehr als 20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren hat sich die Gesamtsituation für Frauen in unserem Land deutlich verändert – aber nicht unbedingt in allen Bereichen zum Besseren. Manche Verbesserungen, die damals in Familien- und Arbeitsrecht durchgesetzt worden sind, sind heute zahnlos und müssen angepasst werden.
Nach 20 Jahren gibt es nun ein neues Frauenvolksbegehren. Diese Initiative wurde durch Hanna Herbst und Andrea Hladky ins Leben gerufen. Man kann in allen neun Bundesländern in Arbeitsgruppen mitmachen, aber auch Spenden sind willkommen.
Am 12. Februar begann das Einleitungsverfahren, in dem mehr als 8401 Unterstützungserklärungen gesammelt werden mussten. Innerhalb von nur acht Tagen wurden bereits mehr als 100.000 Unterschriften registriert. Jede geleistete Unterschrift – egal ob analog bei den Gemeindeämtern oder digital per Bürgerkarte – zählt auch bereits für das Volksbegehren.
Ursprünglich war geplant am Frauentag, dem 8. März, die Unterschriften im Innenministerium einzureichen. Dort wird nach Prüfung der Formalismen ein Termin für das tatsächliche Volksbegehren festgelegt. Dann sollen innerhalb einer Woche soviele Unterschriften wie möglich gesammelt werden, damit die Anliegen der österreichischen Frauen auch im Parlament behandelt werden müssen. Die mindestens notwendigen 100.000 Unterschriften dafür wurden sensationell bereits nach acht Tagen erreicht! Damit ist sicher gestellt, dass das Frauenvolksbegehren 2.0 im Nationalrat behandelt werden muss.
Ende Februar waren bereits mehr als 200.000 Unterstützungserklärungen abgegeben worden. Am Abgabetag, dem 4. April 2018, konnten im Innenministerium 247.436 Unterschriften gezählt werden. Das BMI hat nun eine „Woche der direkten Demokratie“ ausgerufen und für den 1. bis 8. Oktober 2018 festgelegt.
Alle bis jetzt abgegebenen Unterschriften zählen bereits für das Volksbegehren. Aber: In der Woche des Frauenvolksbegehrens zählt jede weitere Stimme.
Die wichtigsten Forderungen sind:
Gerechte Arbeitswelt
– Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit
– 50 % Quote in Wirtschaft und Politik
– Allgemeine 30 Stunden-Arbeit, damit die unbezahlte Arbeit (Familie) gerecht verteilt werden kann
Familie, Gesundheit und mehr Sicherheit
– Armut bekämpfen, insbesondere von Alleinerzieherinnen – durch staatlichen Unterhaltsvorschuss
– Flächendeckende, kostenlose, ganztägige, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung für alle, die ihre Vollzeitbeschäftigung wieder aufnehmen wollen
– Verbot sexistischer Werbung und Förderung klischeefreier Medieninhalte
Teilhabe, Respekt und Wertschätzung
– Frauen und Mädchen sollen über ihren Körper selbst bestimmen können. Dazu gehören gratis Verhütungsmittel, legale Schwangerschaftsabbrüche
– Offensive für Gewaltprävention und –schutz, damit Frauen und Mädchen sicher vor psychischer und physischer Gewalt leben können
– Schutz von Frauen und Mädchen, die sich auf der Flucht befinden. Sie werden häufig Opfer sexueller Gewalt und Menschenhandel. Hier ist akuter Handlungsbedarf gegeben.
Hier der direkte Link zur Webseite des Frauenvolksbegehrens.